Die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur kann entweder für die Allgemeinheit erfolgen (Allgemeinzuteilung) oder für die Einzelnutzung. Eine Einzelzuteilung erfolgt zur individuellen Nutzung einer Funkfrequenz. Eine Einzelzuteilung ist üblicherweise zur Vermeidung von funktechnischen Störungen oder zur optimalen Nutzung vorhandener Frequenzen erforderlich. Die Bundesnetzagentur bestätigt die Einzelnutzung mit einer Frequenzzuteilungsurkunde.