Beschäftigte müssen vor arbeitsbedingten Gefährdungen geschützt werden. Alle hierfür erforderlichen Mittel und Maßnahmen fallen unter den Begriff Arbeitsschutz.
Den gesetzlichen Rahmen liefert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zur Absicherung von Alleinarbeitern oder der Einsatz von Personen-Sicherungs-Systemen bei Gefährdungen durch Dritte (Belästigungen, Übergriffe) kann eine solche Maßnahme des Arbeitsschutzes sein.