Alleinarbeiter

Personen, die einer Alleinarbeit nachgehen, bezeichnet man als Alleinarbeiter. Die DGUV definiert Alleinarbeit wie folgt: „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ Dabei spielt es keine Rolle, wie lange eine Person allein arbeitet.

Quelle: DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.multitone.de/tag/alleinarbeiter/

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Absicherung bei Arbeitsunfällen