Alleinarbeiter
Alleinarbeit ist die Ausführung von Tätigkeiten außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer Personen, was eine Gefährdungsbeurteilung erfordert. Grundsätzlich ist Alleinarbeit zulässig, es muss allerdings bei erhöhter Gefährdung (z. B. gewerblichen Umgebungen wie Produktion, Laboren, Silos) durch technische (Personen-Notsignal-Anlagen – PNA, Totmannschalter o.ä.) oder andere organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass im Notfall Hilfe gerufen werden kann.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.multitone.de/loesungen/personennotsignal/