Für Arbeitsplätze mit erhöhter Unfallgefahr legt die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verbindlich fest, dass Alleinarbeitsplätze, die außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen liegen, mit Einrichtungen auszurüsten sind, mit denen im Gefahrenfall Hilfe herbeigerufen werden kann.
Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsplatz als Alleinarbeitsplatz angesehen werden muss, darf nicht nur die übliche Belegung eines Arbeitsraumes betrachtet werden. Ein Arbeitsplatz mit einem Mitarbeitendem, der z. B. bei Nachtarbeit oder Überstunden-Tätigkeiten in einer Werkshalle arbeitet, in der sonst mehrere Arbeitsplätze besetzt sind, ist ebenfalls als Alleinarbeitsplatz anzusehen.
Tätigkeiten in den Bereichen Haftanstalten, Forensik und Psychiatrie werden als Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung angesehen. Der Schutz der eigenen Mitarbeiter und Alleinarbeiter muss hier grundsätzlich eingeplant werden.
Multitone verfügt über langjährige Erfahrung in der innerbetrieblichen Funkkommunikation und bietet für diese Einsatzzwecke spezielle Personen-Notsignal-Anlagen an. Diese Funkanlagen stellen sicher, dass gefährdete Mitarbeiter oder Alleinarbeiter in Notsituationen unverzüglich Hilfe anfordern können.