Mit einem Personen-Sicherungs-System kann schnell und einfach ein Alarm ausgelöst werden, wenn die betroffene Person Hilfe bemötigt. Typische Anwendungsfälle sind die Alarmierung im Fall einer Belästigung, eines Angriffs oder eines Übergriffs. Personen-Sicherungs-Systeme werden in folgenden Bereichen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt:
- Jobcenter
- Arbeitsagenturen
- Sozialämter / Sozialrathäuser
- Jugendämter
- Gerichte
- Notaufnahmen
- Psychiatrische Einrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Schulen
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