Personen-Sicherungs-System

Mit einem Personen-Sicherungs-System kann schnell und einfach ein Alarm ausgelöst werden, wenn die betroffene Person Hilfe bemötigt. Typische Anwendungsfälle sind die Alarmierung im Fall einer Belästigung, eines Angriffs oder eines Übergriffs. Personen-Sicherungs-Systeme werden in folgenden Bereichen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt:

  • Jobcenter
  • Arbeitsagenturen
  • Sozialämter / Sozialrathäuser
  • Jugendämter
  • Gerichte
  • Notaufnahmen
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr
  • Schulen

Weitere Informationen zu Personen-Sicherungs-Systemen finden Sie hier.

zurück zum Lexikon