Die DGUV definiert Alleinarbeit wie folgt: „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ Dabei spielt es keine Rolle, wie lange eine Person allein arbeitet.
Quelle: DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
Für „Arbeitsplätze mit erhöhter Unfallgefahr“ legt die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verbindlich fest, dass Einzelarbeitsplätze, die außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen liegen, mit Einrichtungen auszurüsten sind, mit denen im Gefahrenfall Hilfe herbeigerufen werden kann.
Multitone hat langjährige Erfahrungen und Praxis in der innerbetrieblichen Funkkommunikation und bietet für diese Einsatzzwecke spezielle Personen-Notsignal-Anlagen an. Diese Funkanlagen stellen sicher, dass gefährdete Mitarbeiter oder Alleinarbeiter in Notsituationen unverzüglich Hilfe anfordern können.