Ein Voralarm ist ein Signal, das vor dem Auslösen eines willensunabhängigen Personenalarms am Personen-Notsignal-Gerät (PNG) selbsttätig ausgelöst wird. Der Voralarm darf nicht länger als 15 s andauern (siehe DIN VDE V 0825-1).
Mit einem Vorlarm kann bei willensunabhängigen Personenalarmen wirksam ein Falschalarm vermieden werden. Der Voralarm soll die abzusichernde Person veranlassen, die Alarmursache abzustellen. Geschieht dies nicht, dann wird folgerichtig der Personenalarm ausgelöst und an die Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) übermittelt.