GUV-R 139

Mit GUV-R 139 wird die Regel Nummer 139 der Gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet. Diese (veraltete) Regel beschreibt den Einsatz von Personen-Notsignal-Analgen. Von der DGUV wurden die alten GUV-R durch neue Bezeichnungen ersetzt. Der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) ist heute in der DGUV-Regel 112-139 beschrieben.

 

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