Beim Personenruffunk werden Rufsignale und Nachrichten zu innerbetrieblichen Zwecken (Betriebsfunk für Personenrufe) mit zeitlich begrenzten Rufvorgängen zum Anruf von Einzelpersonen oder Personengruppen übermittelt.
Der Personenruffunk untergliedert sich in:
- Grundstückspersonenruffunk und
- Grundstücksüberschreitenden Personenruffunk
Als Bedarfsträger für den Personenruffunkanlagen können Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen jeglicher Art, Gewerbetreibende, eingetragene Vereine und Verbände anerkannt werden.
Andere Bezeichnungen für Personenruffunkanlagen: Personensuchanlagen, Personensuchsysteme, Paging-Anlagen
Weitere Informationen zu Personenruffunkanlagen finden Sie unter –> Lösungen –> Personeninformation.