Personen-Notsignalgeräte müssen mit mindestens einer Einrichtung ausgerüstet sein, mit der im Notfall willensunabhängig ein Alarm ausgelöst werden kann. Diese willensunabhängigen Auslösearten können sein:

  • Lagealarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst, sobald ein bestimmter Neigungswinkel des PNG überschritten wird (in der Regel 30-45 Grad)
  • Ruhealarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit bei Bewegungslosigkeit des PNG ausgelöst
  • Zeitalarm
    wird beim Ausbleiben einer angeforderten Quittung durch den Träger ausgelöst
  • Verlustalarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit nach Verlust des PNG ausgelöst
  • Fluchtalarm
    wird nach einer vorgegebenen Zeit bei hektischen Bewegungen des Trägers ausgelöst.

Vor Aussendung eines dieser Notsignale muss ein Voralarm ausgelöst werden, der die bevorstehende Aussendung eines Alarms ankündigt. Dadurch sollen versehentliche Alarme verhindert werden.

Personen-Notsignalgeräte müssen zusätzlich noch mit einer “willensabhängigen” Auslösevorrichtung ausgestattet sein.

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