Mit REACh wird die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) bezeichnet. Die Abkürzung REACh steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
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