In diesen Gebäuden gibt es Ausgabestellen, in denen Hörgeschädigte kostenlos für die Dauer des Aufenthaltes dieses Gerät erhalten können.

Im Falle eines Brand- oder Katastrophenalarms erfolgt die Information über dieses Medium, da die akustischen Alarmierungssysteme für diesen Personenkreis nicht geeignet sind.

Dieser Funkruf-Empfänger ist natürlich nur ein Teil einer Informationskette. Über einen Kontakt oder einer Datenschnittstelle wird die Brandmeldeanlage oder das Gebäude-Überwachungssystem angeschlossen. Im Falle eines Alarms erfolgt dann sofort eine Meldung an das Informationssystem. Dort ist exakt erfasst, wer in diesen Fällen eine Nachricht mit entsprechendem Inhalt erhalten soll.

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Die Funk-Übermittlung dieser Nachricht erfolgt in nahezu allen Fällen als Gruppenruf.

Selbst der in diesen Fällen übliche sehr laute und lange Signalisierungston ist für Hörgeschädigte häufig nicht wahrnehmbar. Der Empfang der Alarmmeldungen wird durch ein eingebautes Vibrationsmodul signalisiert. Zusätzlich erfolgt eine Anzeige im Display (z. B. „Feueralarm“). Die Alarmierung erfolgt also haptisch und optisch nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.

Prospekt Anwendung Gehörlosenalarmierung

Anwendung-Gehörlosenalarmierung

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