Zwei-Sinne-Prinzip

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist eine Forderung für barrierefreie Gestaltung von Einrichtungen, Gebäuden oder Informationssystemen. Demnach muss eine Informationsübermittlung über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten erfolgen.

Da schwerhörige oder gehörlose Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, müssen Alarmsysteme für Gehörlose (Gehörlosenalarmierung) die Sinne Sehen und Tasten ansprechen.

 

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