Alleinarbeitsplatz 2

Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsplatz als Einzelarbeitsstelle angesehen werden muss, darf nicht nur die übliche Belegung eines Arbeitsraumes betrachtet werden.

Ein Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer, der z. B. bei Nachtarbeit oder Überstunden-Tätigkeiten in einer Werkshalle arbeitet, in der sonst mehrere Arbeitsplätze besetzt sind, ist als Einzelarbeitsplatz anzusehen.

Tätigkeiten in den Bereichen Haftanstalten, Forensik und Psychiatrie werden als Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung angesehen und ein Schutz der eigenen Mitarbeiter muss grundsätzlich eingeplant werden.

Multitone hat langjährige Erfahrungen und Praxis in der innerbetrieblichen Funkkommunikation und bietet für diese Einsatzzwecke spezielle Personen-Notsignal-Anlagen an. Durch Funküberwachung gefährdeter Mitarbeiter wird sichergestellt, dass in Notsituationen unverzüglich Hilfe angefordert wird.

Die DIN VDE V 0825-1 Stand September 2019 legt exakt fest, nach welchen Kriterien und mit welchen Komponenten eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) arbeiten muss. Nur Systeme, die nach dieser Norm gefertigt sind, entsprechen allen Sicherheitsansprüchen.

Entsprechend der DIN VDE V 0825-1 Stand September 2019 werden u. a. folgende Sicherheitsmaßnahmen abgedeckt:

  • Automatische Ein- oder Ausbuchung bei Entnahme oder Ablage des Notsignal-Senders aus dem Laderegal
  • Willensabhängige Alarme über Drucktaste oder willensunabhängige Notrufe über Neigungsschalter oder bei Bewegungslosigkeit (Personenalarme)
  • Technische Meldungen bei fehlendem Funksignal, nachlassenden Batterien,  Leitungsproblemen, Netzversorgung etc.
  • Notstromversorgung der Notrufzentrale
  • Protokollierung aller Ereignisse (An- und Abmelden, Notrufe) über Drucker oder PC

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