Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsplatz als Einzelarbeitsplatz angesehen werden muss, darf nicht nur die übliche Belegung eines Arbeitsraumes betrachtet werden. Ein Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer, der z. B. bei Nachtarbeit oder Überstunden-Tätigkeiten in einer Werkshalle arbeitet, in der sonst mehrere Arbeitsplätze besetzt sind, ist als Einzelarbeitsplatz anzusehen.

Tätigkeiten in den Bereichen Haftanstalten, Forensik und Psychiatrie werden als Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung angesehen und ein Schutz der eigenen Mitarbeiter muss grundsätzlich eingeplant werden. Multitone hat langjährige Erfahrungen und Praxis in der innerbetrieblichen Funkkommunikation und bietet für diese Einsatzzwecke spezielle Personen-Notsignal-Anlagen an. Diese Funkanlagen stellen sicher, dass gefährdete Mitarbeiter oder Alleinarbeiter in Notsituationen unverzüglich Hilfe anfordern können.

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