Personenruffunk

Beim Personenruffunk werden Rufsignale und Nachrichten zu innerbetrieblichen Zwecken (Betriebsfunk für Personenrufe) mit zeitlich begrenzten Rufvorgängen zum Anruf von Einzelpersonen oder Personengruppen übermittelt.

Der Personenruffunk untergliedert sich in:

  • Grundstückspersonenruffunk und
  • Grundstücksüberschreitenden Personenruffunk

Als Bedarfsträger für den Personenruffunkanlagen können Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen jeglicher Art, Gewerbetreibende, eingetragene Vereine und Verbände anerkannt werden.

Andere Bezeichnungen für Personenruffunkanlagen: Personensuchanlagen, Personensuchsysteme, Paging-Anlagen

Weitere Informationen zu Personenruffunkanlagen finden Sie unter –> Lösungen –> Personeninformation.

 

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