Gehörlosenalarmierung

In anderen Ländern schon vielfach Pflicht, in Deutschland leider bisher nur vereinzelt zu finden: Die Ausgabe von speziellen Funkruf-Empfängern für Gehörgeschädigte in kommunalen Einrichtungen, Warenhäusern oder Einkaufszentren. In diesen Gebäuden gibt es Ausgabestellen, in denen Hörgeschädigte kostenlos für die Dauer des Aufenthaltes dieses Gerät erhalten können. Im Falle eines Brand- oder Katastrophenalarms erfolgt die Information über dieses Medium, da die akustischen Alarmierungssysteme für diesen Personenkreis nicht geeignet sind.

Dieser Funkruf-Empfänger ist natürlich nur ein Teil einer Informationskette. Über einen Kontakt oder einer Datenschnittstelle wird die Brandmeldeanlage oder das Gebäude-Überwachungssystem angeschlossen. Im Falle eines Alarms erfolgt dann sofort eine Meldung an das Informationssystem. Dort ist exakt erfasst, wer in diesen Fällen eine Nachricht mit entsprechendem Inhalt erhalten soll.

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